Naturheilpraxis Späth
Johannes Späth, Heilpraktiker
Sonja Pierson-Späth, Heilpraktikerin
Bitte zum ersten Termin mitbringen
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wichtige schulmedizinische Befunde (z.B. Blutbild, Arztbefunde)
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Impfpass
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bei Babys: Babymilch, Medikamente & Nahrungsergänzungsmittel
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bei Nahrungsmitteltestungen: in Glas abgefüllte besondere Nahrungsmittelmischungen, z.B. Müsliriegel, Wurst, Säfte (alle Grundnahrungsmittel vorhanden)
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bei Hautproblemen: Cremes, Dusch- und Waschmittel
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alle eingenommenen Medikamente & Nahrungsergänzungsmittel (nicht nur Beipackzettel)
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unterschriebene Patientenvereinbarung & Anamnesebogen
Aktuelles
Patientenstopp für neue Erwachsene
Nächster Urlaub:
12.-13.2.24
19.-21.2.24
Privat- und Zusatzversicherungen, Beihilfe
Die Privaten Krankenkassen und Zusatzkassen sowie die Beihilfe erstatten die Leistungen des Heilpraktikers nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Vertrag mit Ihrer Kasse ist es jedoch möglich, daß nicht jede Leistung oder der komplette Rechnungsbetrag erstattet wird. Bitte beachten Sie hierzu den Vertrag zwischen Ihnen und der Kasse oder erkundigen Sie sich dort nach der Erstattung meiner Leistungen.
Nach Abschluß der Behandlung erhalten Sie die Rechnung in zweifacher Ausfertigung zum Einreichen bei Ihrer Kasse. Bitte beachten Sie unsere Zahlungsfrist. Bitte nehmen Sie zum ersten Termin die unterschriebene
Patientenvereinbarung (Seite 2) mit.
Gesetzlich Versicherte/ Selbstzahler
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikergebühren. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können jedoch die Quittungen und Rezepte als Sonderausgaben unter "absetzungsfähigen Aufwendungen für die Gesundheit" angegeben werden. Ob das Finanzamt diese Ausgaben als steuermindernd anerkennt, hängt von Ihrem Einkommen ab.
Die Bezahlung der Behandlung erfolgt bar nach jedem Termin mit Quittung. Kartenzahlungen sind leider nicht möglich.
Die Kosten für die einzelnen Diagnosen & Therapieverfahren entnehmen Sie bitte der Patientenvereinbarung (Seite 1) zum Download.